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Datenschutzordnung NKC 72 e.V.

Datenschutzordnung NKC 72 e.V.

 

Präambel

Der NKC 72 e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins).

 

§1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten  von Mitgliedern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

 

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

1.Im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet der NKC 72 e.V. insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Mannschaftszugehörigkeit, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. die Funktion im Verein.

2.Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im NKC 72 e.V. betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet.

 

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

1.Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in einer eventuellen Vereinszeitung, und in Internetauftritten veröffentlich und an die Presse weitergegeben.

2.Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Alter oder Geburtsjahrgang.

3.Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

4.Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

§ 4 Zustädigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt. Der Vorstand stellt sicher, dass die Informationspflichten nach Art. 13 u. 14 DSGVO erfüllt werden.

Der Vorstand ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten- und Listen

1.Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden dem Vorstand und den Sportwarten insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2.Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Veranstaltungen und Versammlungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit bzw. zur Teilnahme eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

3.Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen der satzungsmäßigen Möglichkeiten zu beantragen )stellt der Vorstand eine Kopie Der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied das die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Vorstandsmitglieder, sowie die Sportwarte im NKC 72 e.V., die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

§ 7 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

1.Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand und den Sportwarten.

§ 8 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1.Alle Vorstandsmitglieder sowie die Sportwarte dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung,- nutzung oder –weitergabe ist untersagt.

2.Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des NKC 72 e.V. am 25.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

 

       

 


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